FAQ

Welche Arten von Clubmitgliedschaften gibt es?

Eine Clubmitgliedschaft mit Studienteilnahme ermöglicht dir den Erwerb und Konsum von unseren Cannabisprodukten. Ausserdem hast du als StudienteilnehmerIn Zugang zu unserem Fumoir. Bitte überprüfe vor deiner Anmeldung, dass du die Kriterien erfüllst. Alle wichtigen Informationen dazu findest du weiter unten.

Eine Clubmitgliedschaft ohne Studienteilnahme ermöglicht dir Zugang zu allen Räumlichkeiten des Clubs ausser dem Fumoir. Der Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten ist nicht möglich ohne Studienteilnahme. Die einzige Bedingung ist, dass du Volljährig bist.

Wer darf an der Studie teilnehmen?

Teilnehmer müssen:

  • volljährig und urteilsfähig sein
  • regelmässig Cannabis konsumieren
  • in der Stadt Zürich wohnhaft sein

Welche Ausschlusskriterien gibt es?

Folgende Gründe führen zum Ausschluss aus der Studie:

  • mangelnde Deutschkenntnisse
  • Arbeit als Berufschauffeur
  • Schwangerschaft, Stillen oder zeitnahe Familienplanung
  • keine Bestätigung sichere Verhütungsmethoden zu benutzen
  • mehrfach negativer THC-Urintest
  • medizinische Ausschlussgründe
  • psychische Ausschlussgründe (z.B. Suizidgedanken, schwere Depression etc.)
  • nicht Ausfüllen der Online-Befragung (alle 6 Monate)

Wie bewerbe ich mich bei euch?

Der Bewerbungsprozess beginnt mit dem Ausfüllen unseres Anmeldeformulars. Durch die Anmeldung kommst du auf unsere Warteliste. Man kann sich nur bei einer Bezugsstelle (Apotheke oder Social Club) anmelden. In einem zweiten Schritt werden ausgewählte Interessenten von uns zu einem Gespräch eingeladen.

Wie hoch sind eure Mitgliederbeiträge?

Die Mitgliedergebühren in unserem Club für StudienteilnehmerInnen betragen CHF 200.-/Jahr. Dafür erhältst du einen der streng limitierten Plätze in unserem Social Club, kannst legal Cannabisprodukte kaufen und in unserem Fumoir oder privaten Räumen konsumieren. Die Mitgliedergebühren für Member ohne Studienteilnahme sind CHF 42.-/Jahr.

Welche Verpflichtungen habe ich als Studienteilnehmer?

Alle 6 Monate muss eine Online-Befragung ausgefüllt werden. Du erhältst den Link zur Online-Befragung per Mail. Wird die Befragung nicht innerhalb von 6 Wochen erfüllt, führt dies zum definitiven Ausschluss aus der Studie. Die anonymisierten Daten dieser Befragungen ermöglichen die wissenschaftliche Studie zum regulierten Verkauf von Cannabis, welche die Grundlage für eine spätere Legalisierung darstellen soll.

Soll ich mich direkt bei euch oder bei der Stadt anmelden?

Der Bewerbungsprozess läuft über uns als Bezugsstelle und wir entscheiden über die Clubmitgliedschaften. Wir dürfen nur eine strikt limitierte Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unserem Club aufnehmen. Deswegen empfehlen wir dir, dass du dich direkt bei uns über das Anmeldeformular bewirbst.

Wie läuft der Bewerbungs- und Aufnahmeprozess ab?

Der Bewerbungs- und Aufnahmeprozess umfasst 5 Schritte:

  1. Bewerbung
  2. Umfrage Social Club
  3. Aufnahmegespräch
  4. Umfrage Studie
  5. Termin SGD

Der Bewerbungs- und Aufnahmeprozess im Detail:

  1. Bewerbung

    Bewirb dich über das Anmeldeformular auf unser Website im Social Club. Bitte überprüfe vorher die Ein- und Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme. Durch die Bewerbung kommst du auf unsere Warteliste.

  2. Umfrage Social Club

    Nach deiner Bewerbung erhältst du eine Einladung zu unserer Umfrage. Die Umfrage umfasst 11 Fragen und dauert ca. 5 Minuten. Die erhobenen Daten sehen nur wir und niemand sonst. Wir werden keine Daten an die Stadt oder Dritte weitergeben. Das Ausfüllen der Umfrage ist freiwillig, erhöht aber deine Chancen in den Social Club aufgenommen zu werden.

  3. Aufnahmegespräch

    Ausgewählte Interessenten werden von uns zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

    Das Aufnahmegespräch umfasst folgende Punkte:

    • Abklärung der vorgegebenen Ein- und Ausschlusskriterien für die Studienteilnahme
    • THC-Test (der positiv sein muss!)
    • Schwangerschaftstest (nur bei Frauen)
    • Erfassung in der Studiensoftware
    • Ausfüllen der Einwilligungserklärung

    In gewissen Fällen kann ein externes Gespräch zur medizinischen Abklärung notwendig sein.

  4. Umfrage Studie

    Nach deinem Aufnahmegespräch bei uns hast du hast deine Login-Daten für die Studiensoftware von der Firma IT Work per Mail erhalten. Mit dem Initialpasswort und dem Link aus dem erhaltenen Mail kannst du dich in der Studiensoftware einloggen.

    Setze ein neues Passwort, das du dir merken kannst.

    Danach erhältst du ein Mail mit einem Link zur ersten Studienumfrage. Bitte nimm dir Zeit und antworte auf alle Fragen sorgfältig. Bedenke, dass deine Antworten zu einem Ausschluss aus der Studie führen können, falls diese gesundheitliche Bedenken aufwerfen. Fülle die Studienumfrage so bald wie möglich aus.

  5. Termin SGD

    Dann folgt ein Termin bei den Städtischen Gesundheitsdiensten (SGD), welche dir deinen Studienausweis ausstellen werden. Der Termin bei den SGD kann erst stattfinden, wenn du bei uns das Aufnahmegespräch absolviert hast.

    Den Termin bei den SGD kannst du hier buchen.

    Folgende Dokumente musst du mitnehmen:

    • Gültige ID oder Pass
    • 2 Kopien der ausgefüllten Einwilligungserklärung
    • Gültige Wohnsitzbestätigung der Stadt Zürich

    Die Wohnsitzbestätigung erhältst du auf dem Personenmeldeamt oder online.

Dein Studienausweis wird erst nachdem du alle Schritte des Aufnahmeprozess abgeschlossen hast in Auftrag gegeben. Die Erstellung kann 2 bis 3 Wochen dauern. Sobald wir deinen Ausweis erhalten, werden wir dich unverzüglich per Mail informieren.

Was bringt der Friendship-Code?

Wenn du die Anmeldung ausgefüllt hast, erhältst du einen Friendship-Code. Diesen kannst du deinen Freundinnen und Freunden weiterleiten, damit sich diese mit deinem Friendship-Code bei uns anmelden können. Dadurch wissen wir, dass ihr ein bestehender Freundeskreis seid. Da wir ein Interesse daran haben, Gruppen von Menschen, die sich bereits kennen und schätzen, gemeinsam aufzunehmen, haben du und deine Freunde mit dem Friendship-Code bessere Chancen die streng limitierten Plätze in unserem Social Club zu erhalten.

Ist die Teilnahme anonym?

Ja, die Teilnahme an der Studie erfolgt anonym. Die Studienleitung erhält deine Daten nur in anonymisierter Form. Die Polizei erhält keine Daten über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur die Bezugsstellen – also wir – und die Städtischen Gesundheitsdienste (SGD), welche die Studienausweise ausstellen, wissen, dass du an der Studie teilnimmst. Wir garantieren dir absolute Diskretion.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Der Datenschutz ist für die Studienteilnehmenden gewährleistet. Wissenschaftliche Studien unterliegen strengen Vorgaben, was den Umgang mit Personendaten angeht. Die Daten der Studienteilnehmenden werden verschlüsselt und anonymisiert. Anonymisierung bedeutet, dass alle Personendaten in einen Code übersetzt werden. Somit können keine Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden. Es werden keine Daten an andere Stellen weitergegeben.

Darf ich weiterhin Auto fahren?

Ja, Studienteilnehmer dürfen auch weiterhin Auto fahren. Nur Berufsfahrer sind nicht zur Studie zugelassen (dies betrifft z.B. Taxi-, Lastwagen-, Bus-, Zug- und Tramchauffeure). Die Studienteilnehmer werden von den polizeilichen Stellen nicht erfasst und die Polizei hat auch keinen Zugriff auf bestehende Daten. Dennoch gilt im Strassenverkehr auch für Studienteilnehmer weiterhin eine Nulltoleranz.

Was passiert, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde?

Der Besitz und das Mitführen von unseren Produkten sind für Teilnehmer legal. Drei Kriterien müssen dafür erfüllt sein: Du musst deinen Studienausweis vorweisen können, du darfst maximal 10g bei dir haben und das Produkt muss in der Originalverpackung sein. Solange kein Verdacht besteht, dass du unsere Produkte im öffentlichen Raum konsumierst oder an Drittpersonen weitergibst, wirst du weder gebüsst noch wird das Cannabis eingezogen. Die Polizei wird auch nicht erfassen, dass du an der Studie teilnimmst. Diese Regelung gilt ausschliesslich in der Stadt Zürich.

Wo darf konsumiert werden?

Studienteilnehmer dürfen im Fumoir unseres Social Clubs und in privaten Räumen unsere Cannabisprodukte konsumieren. Die Möglichkeit bei uns im Social Club in gemütlicher Atmosphäre rauchen zu dürfen, ist ein grosser Mehrwert gegenüber Apotheken als Bezugsstelle, die kein Fumoir anbieten können. Der Konsum in öffentlich zugänglichen Räumen (z.B. draussen und in öffentlichen Bars) ist untersagt.

Wie viel Cannabis darf ich kaufen?

Die Studienleitung hat die gesetzliche Bezugsbegrenzung auf maximal 10g reines THC pro Monat festgelegt. Beispielsweise könnte dies bedeuten: 50g mit einem THC-Gehalt von 20%, 100g mit einem THC-Gehalt von 10% oder 200g mit einem THC-Gehalt von 5%. Ausserdem darf maximal 10g Cannabis oder Haschisch pro Tag gekauft werden.

Welche Cannabisprodukte werden angeboten?

Insgesamt bieten wir voraussichtlich 9 Cannabisprodukte an, die von den Herstellern Pure Production AG und SwissExtract AG produziert werden. Wir bieten Cannabis und Haschisch in unterschiedlicher Stärke an, damit du bei uns das passende Produkt für deine individuellen Vorlieben findest. Auch haben wir Indoor- und Outdoorprodukte in unserem Sortiment. Alle unsere Produkte erfüllen die hohen Bio-Qualitätsstandards, welche für die Studie festgelegt wurden. So wird ausschliesslich Bio-Dünger verwendet und die vorgegebenen Pestizidwerte dürfen nicht überschritten werden. Dadurch können wir dir einen sicheren Konsum von qualitativ hochwertigen Produkten garantieren. Mehr Informationen zu unseren Produkten folgen.

Wie teuer sind eure Cannabisprodukte?

Die Preise werden von der Studienleitung vorgegeben. Mehr Informationen zu unseren Preisen folgen.

Kann ich trotz gesundheitlichen oder psychischen Problemen teilnehmen?

Besteht medizinischer Abklärungsbedarf, wird die ärztliche Ansprechperson der Studie kontaktiert und ein Termin vereinbart. Diese entscheidet nach dem Termin über die Zulassung zur Studie. Einige Diagnosen führen automatisch zum definitiven Ausschluss. Das Arztgeheimnis bleibt gewahrt.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Gemäss der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz BetmPV ist es untersagt, Cannabis an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten des öffentlichen Raumes zu konsumieren. Studiencannabis darf nur von Studienteilnehmenden zum Eigengebrauch verwendet und nicht an Dritte weiterverkauft oder weitergegeben werden. Cannabisprodukte dürfen nur gegen Entgelt bezogen werden. Leere Cannabis-Verpackungen müssen zerschnitten entsorgt werden. Entstehen im Verlauf der Studie neue Ausschlusskriterien, besteht Meldepflicht gegenüber uns als Bezugsstelle: Darunter fallen unter anderem die Aufnahme einer Tätigkeit als Berufsfahrer, eine Schwangerschaft oder der Wegzug aus der Stadt Zürich. Bei Missachtung der Vorgaben und/oder der Meldepflicht können Studienteilnehmende von der Studie ausgeschlossen werden. Dann wird der Studienausweis eingezogen und von der Bezugsstelle vernichtet.